Bei den Mitarbeitern stiegen die Krankheitstage im Jahr 2018 laut dem Berliner IGES Institut um 0,2 Prozent auf 4,2 Prozent. Erfreulich hingegen ist, dass die Meldungen aufgrund psychischer Leiden, erstmals seit 2006, zurückgingen.
Einen Grund hierfür sehen viele in der gestärkten Dienstleistungsgesellschaft in Deutschland. So arbeiten immer weniger Menschen in schwer körperlichen Tätigkeiten. Dennoch scheint die Zahl derer, die sich durch Krankschreibungen einige Urlaubstage extra verdienen, zu steigen. Diese leiden dabei nicht an Gesundheitsbeschwerden, sondern nutzen das System, um einfach Mal „zu Hause“ zu bleiben.
Die meisten legen dabei ein ärztliches Attest vor, was es für den Arbeitgeber naturgemäß schwer macht, einen Gegenbeweis zu erbringen. Denn es braucht tatsächliche Beweise, um einen Lohnfortzahlungsbetrug aufzudecken und dagegen vorgehen zu können. Dabei muss der Arbeitgeber nachweisen, dass der Arbeitnehmer diesen Betrug begeht.
“Doch wie überführt man einen verdächtigen Mitarbeiter, ohne dass der Arbeitgeber selbst gegen das Gesetz handelt?”
Auch wenn viele Menschen das Glück haben ihren Traumjob gefunden zu haben, kommt es immer wieder zu Fällen, in denen der Krankenstand simuliert wird. Klar ist dabei, dass es sich bei vorgetäuschter Krankheit nicht nur um eine Bagatelle handelt. Besonders, wenn diese mit einem ärztlichen Attest gedeckt wird. Im Strafgesetzbuch findet sich im Paragrafen § 279 die entsprechende Regelung. So kann ein unrichtiges Gesundheitszeugnis im Bezug auf die eigene Gesundheit mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden. Ebenfalls sieht das Gesetz in schweren Fällen gar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr vor.
MÖGLICHKEITEN ZUR AUFDECKUNG
Als mögliche Optionen kann beispielsweise der Medizinische Dienst der Krankenkassen, kurz MDK, eingeschaltet werden. Diese prüfen unabhängig die Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters auf Herz und Nieren. In der Praxis werden hierzu psychische aber auch physiologische Untersuchungen durchgeführt. So kann sich ein Lohnfortzahlungsbetrug über offiziell Kanäle aufdecken lassen. Dennoch ist die Erfolgschance bei dieser Art nicht sehr hoch.
Höhere Erfolgschancen ergeben sich hingegen, wenn ein Privatdetektiv eingeschaltet wird, und eine Überwachung des betroffenen Arbeitnehmers vorzunehmen. Die so angefertigte Dokumentation geschieht mithilfe der lückenlosen Observation. Um eine solche Option nutzen zu können, muss jedoch der Betriebsrat dieser Maßnahme zustimmen. So gilt es in diesem Kontext triftige Gründe vorzulegen und zu belegen, dass ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers vorliegt.
Spezialisiert auf solche Tätigkeiten ist die Detektei Stuttgart. Die fest angestellten Detektive gehen allen Belangen auf den Grund und bieten seit mehr als 20 Jahren ihre Erfahrung und das nötige Fingerspitzengefühl an. Kann ein Lohnfortzahlungsbetrug nachgewiesen werden, können die durch den Detektiv entstandenen Kosten für den Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer zurückgefordert werden. Denn oftmals ist es nötige, den Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum hinweg zu beobachten.